Verpflegung
Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Marktgemeinde Fulpmes beziehen das Mittagsessen der Firma Mohr Menüservice GmbH zur Verpflegung der Kinder, es wird besonders auf eine bewusste und abwechslungsreiche Ernährung geachtet. Frisches und gesundes Essen mit regionalen Produkten ist Grundlage des Angebots.
Vormittagsjause
Die Vormittagsjause ist von den Kindern selbst mitzubringen, außer es werden im Vorhinein Abweichungen bekanntgegeben.
Mittagessen
Jene Kinder, die eine Mittags- und Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, sind automatisch auch für das kostenpflichtige Mittagessen angemeldet. Die Anmeldung hat immer bis Donnerstag der Vorwoche oder durch dauerhafte Anmeldung zu erfolgen. Eine Abmeldung ist danach nur mehr in Einzelfällen (z.B. Krankheit) möglich, bitte in jedem Fall die Kinderbetreuungsstelle gleich informieren.
Am Freitag wird kein Mittagstisch bereitgestellt.
Die Menükosten werden mit den Elternbeiträgen gemeinsam in Rechnung gestellt.
Nachmittagsjause
Jene Kinder, die eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen und bis 16.00 Uhr im Kindergarten bleiben, sind automatisch für das kostenpflichtige Mittagessen sowie für die kostenpflichtige Nachmittagsjause angemeldet.
(Nur während der Ferienbetreuung im Kindergarten möglich:
Kinder die nur eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen sind automatisch für die kostenpflichtige Nachmittagsjause angemeldet.)
Essensbestellung
Die Essensbestellung richtet sich nach der Anmeldung für die Mittags- und Ganztagsbetreuung. Eine bestellte Mahlzeit muss bei der jeweiligen Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung umgehend abgemeldet werden. Abmeldungen werden erst am Folgetag berücksichtigt. Nicht abgemeldete Essen und das Essen am Tag der Abmeldung werden generell verrechnet. Das Essen im Kindergarten wird nicht verrechnet, wenn es am Tag der Abmeldung vor 08:00 Uhr abbestellt wird.
Kostenabrechnung
Die Kosten für die Verpflegung in den Kinderbetreuungseinrichtungen werden von der Marktgemeinde Fulpmes lt. tatsächlichem Aufwand festgelegt und sind dem aktuellen Infoblatt, welches in den Kinderbetreuungseinrichtungen aufliegt bzw. dem Anmeldeantrag beiliegt oder auf der Internetseite der Marktgemeinde Fulpmes zu finden ist.
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